von Admin
Infektionsschutz
Das Gesundheitsamt hat uns heute (28.4.22) die ab sofort gültigen Regelungen für den Bereich Schule zukommen lassen:
Mund-Nasen-Schutz:
"Um SchülerInnen und Lehrkräfte zu schützen, ist es aus unserer Sicht wünschenswert, dass alle Personen im schulischen Umfeld weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen."
"Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist ... freiwillig und es besteht keine Möglichkeit unsererseits, hierzu andere Regelungen zu treffen. Unsere Empfehlung an die Schulen und somit auch an die Eltern ist jedoch, freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, insbesondere dann, wenn bereits ein positiver Fall aufgetreten ist."
Bei 2 - 4 positiv getesteten Schülerinnen und Schüler in einer Klasse gilt Folgendes:
"Es besteht dann für die Dauer von 5 Tagen für die Klasse (SchülerInnen sowie Lehrkräfte) wieder die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Auch wird am fünften Tag nach dem letzten Kontakt zu den positiv getesteten SchülerInnen die Vorlage eines negativen Bürgertests gefordert, um weiterhin am Unterricht teilnehmen zu können und weitere Infektionen zu vermeiden."
Im Falle von mehr als 4 Erkrankungen setzt sich das Gesundheitsamt mit der Schule in Verbindung und berät über die zu ergreifenden Maßnahmen.
Weiter schreibt das Gesundheitsamt:
"Wir bitten Sie erneut darum, an die Eltern zu appellieren, auch leicht symptomatische Kinder für mindestens 24 Stunden nicht in die Schule zu schicken und einen Bürgertest zu machen. Sollten danach keine weiteren Symptome aufgetreten sein bzw. sich die bestehenden nicht verschlimmert haben, darf das Kind wieder die Schule besuchen. Wir möchten darauf hinweisen, dass für die Schule die Möglichkeit besteht, symptomatischen Kindern bis zur Klärung, ob eine SARS-CoV-2-Infektion vorliegt, nach Hause zu schicken."