von Admin
Infos zur Schulschließung
25.04.20
Hier die neuen Bedingungen für die Aufnahme eines Kindes in der Notbetreuung ab dem 27.04.: https://t1p.de/etqx
Hier das aktuelle Formular: Antrag auf Notbetreuung https://t1p.de/bogs
Wir bitten alle Eltern, die ihre Kinder in unsere Notbetreuung bringen, ihre Kinder vor der Eingangstür der OGS abzugeben und nicht das Gebäude zu betreten. Ggf. können Sie Ihr Kind beauftragen eine Lehrerin zu holen.
21.04.20
Alle Termine für die neuen Schulanfänger (Schnuppertage, Elternabend etc.) werden zunächst ausgesetzt.
Aufgrund der entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung mit Wirkung vom 23.04.2020 um weitere Bedarfsgruppen ergänzt:
Bitte geben Sie uns bis Donnerstag 23.04.2020 Bescheid, ob Sie Bedarf für eine Notbetreuung haben.
Bitte beachten: Es wird ab sofort keine Notbetreuung mehr an Wochenenden geben. Auch an den Feiertagen findet keine Notbetreuung statt.
Nähere Informationen sowie entsprechende Aktualisierungen finden Sie unter dem Link:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Coronavirus_NotbetreuungFAQ/index.html
17.04.20
Die Grundschulen bleiben zunächst noch geschlossen. Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen sie allerdings schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden – vorrangig für die Schülerinnen und Schüler der Klasse 4, um diese Kinder so gut wie möglich auf den im Sommer bevorstehenden Wechsel auf die weiterführenden Schulen vorzubereiten.
Die Notbetreuung findet weiterhin, so wie vor den Osterferien, an unserer Schule statt. In den nächsten Tagen erwarten wir neue Bestimmungen für die Berechtigungen zur Teilnahme an der Notbetreuung, die dann ab dem 23.4. umgesetzt werden.
16.04.20
Wie gestern von der Bundesregierung beschlossen, bleiben die Schulen nach wie vor geschlossen. Genaue Richtlinien zum schrittweisen Öffnen der Brenschenschule erwarten wir frühestens heute Abend. Sobald wir etwas über neue Regelungen zur Notbetreuung (die zunächst weiter bestehen beleiben wird) erfahren, werden wir dies hier bekannt geben.
31.03.20
Für die Notbetreuung in den Osterferien ist es unabdingbar, dass der Bedarf über das Kontaktformular (s. oben rechts) bis spätestens 17 Uhr am Tag zuvor angemeldet wird. Auch die Zeiten der Betreuung müssen angegeben werden. Ansonsten findet keine Betreuung statt!
Die OGS ist in ihrer gewohnten Form geschlossen!
20.03.20
Heute sind geänderte Bedingungen und Leistungen der Notbetreuung bekannt geworden. Hier der genaue Wortlaut: https://t1p.de/qv6m . Die Anträge für eine Notbetreuung müssen die Eltern weiterhin ausschließlich über das Kontaktformular unserer Internetseite stellen! Hier der Link zur Arbeitgeber-Bescheinigung: https://t1p.de/jwgb
19.03.20
Die Schließung der Schule bis zum 19.04.2020 gilt auch für die OGS. Die OGS ist nur für die berechtigten Kinder zugänglich!
Die Notbetreuung wird nun schon zwei Tage durchgeführt und wir haben den Eindruck, dass sich die Dinge langsam einspielen.
17.03.20; 20:50
Morgen beginnt die Notbetreuung, dazu kommen die berechtigten Kinder zum Eingang der OGS und werden dort ab 8 Uhr von Lehrerinnen empfangen. Die Betreuung findet in den Räumen der OGS statt, deren Mitarbeiterinnen die Kinder ab 12 Uhr betreuen.
16.03.20; 16:30
Der Elternsprechtag wird verschoben!
16.03.20; 15:00
Das Formular für die Antragstellung zur Betreuung in einer Notgruppe könne Sie über das Kontaktformular auf der Homepage anfordern.
16.03.20; 12:00
Der Lesewettbewerb der Wittener Grund-, Förder- und Waldorfschulen fällt für die Klassen 4 ersatzlos aus, Lions und Rotary Club.
14.03.20; 10:40
Am kommenden Montag und Dienstag können Kinder ohne vorherige Anmeldung zur Schule kommen, sofern ihre Eltern noch keine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden haben. Dies gilt auch für die Betreuungsangebote der OGS.
An diesen Tagen sind die Lehrer und die OGS-Mitarbeiter nach Stundenplan in der Schule anwesend. Gegenstände Ihrer Kinder können Sie zu den gewohnten Unterrichtszeiten in der Schule abholen.
Eltern, die in "unverzichtbaren Funktionsbereichen" - arbeiten, können ihren Betreuungsbedarf, der über Montag und Dienstag hinaus besteht, unter Angabe von Gründen mit Hilfe des Kontaktformulares auf unserer Homepage beantragen.
Alle rechtlichen Bestimmungen und Antworten zu vielen Fragen finden Sie hier:
13.03.2020, 13:33 Uhr
Das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) hat folgende Regelung per Dienstmail erlassen:
1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien
Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.
Für Schülerinnen und Schüler in der dualen Ausbildung sowie in Praktika beschränkt sich die Maßnahme auf den Ausfall des Unterrichts.
Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.
ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.
Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.
2. Not-Betreuungsangebot
Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.