von Admin
Masernschutzgesetz
Liebe Eltern,
mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Bezug auf das Masernschutzgesetz sind wir verpflichtet, den Masernschutz der Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu kontrollieren bzw. nachzuhalten, ob ein Masernschutz vorhanden ist oder nicht.
Um die neuen Regelungen zum Masernschutzgesetz (§ 20 Abs.8 bis 14 IfSG) auch an unserer Schule umsetzen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Wir bitten Sie, Ihrem Kind den Impfausweis im Original am Dienstag, dem 14.09.2021, mit in die Schule zu geben.
Wir werden den Masernschutz kontrollieren und Sie erhalten den Impfausweis umgehend zurück.
In einzelnen Fällen kann es sein, dass Sie uns diesen Nachweis schon erbracht haben (z.B. Kinder der jetzigen Kl1 bei der Anmeldung). Dann müssen Sie nichts weiter tun!
Schönes Wochenende und vielen Dank für Ihre Mithilfe!