von Admin
Maskenpflicht ab 2.11.21
Die Landesregierung hat beschlossen, dass die Maskenpflicht im Schulunterricht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021 entfällt, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Maskenpflicht besteht ab Verlassen des Sitzplatzes weiterhin auch im Klassenraum sowie im gesamten Schulgebäude.
Hier die Bestimmungen im Einzelnen: https://t1p.de/zu9y
Das Gesundheitsamt für den ERK empfiehlt jedoch weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske während des Unterrichtes. Dies ist eine Empfehlung und die Eltern entscheiden für ihr Kind, ob es weiter eine Maske tragen soll oder nicht.