von Admin
Regeln für Schulen ab dem 13.01.22
Das Betreten des Schulgebäudes ist nur Personen erlaubt, die die 2G+ Regel erfüllen, d.h. geimpft oder genesen und negativ getestet worden sind. Geboosterte Personen sind dem gleichzusetzen. Dies gilt auch für Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der Schule (z.B. Elternabende oder andere Schulveranstaltungen) sowie Bringen und Abholen der SchülerInnen durch die Eltern